Wie haben die SWR bei der Rechnungslegung die Umsatzsteuersenkung von 19 % auf 16 % berücksichtigt?
Für die Abrechnung haben wir uns aus Sicht des Kunden für das vorteilhafteste und steuerlich zulässige Stichtagsmodell entschieden: Da der Abrechnungszeitraum am 31.12.2020 endete und zu diesem Zeitpunkt der Steuersatz 16 % betrug, erfolgt die Abrechnung des kompletten Jahresverbrauches mit dem niedrigeren Steuersatz.
Ich habe zum 30.06.2020 meinen Zählerstand aufgrund der Umsatzsteuersenkung übermittelt, sehe diesen aber nicht auf der Rechnung. Warum?
Durch Anwendung des steuerlichen sogenannten Stichtagsmodells wird der komplette Jahreszeitraum 2020 mit dem niedrigeren Umsatzsteuersatz von 16 % abgerechnet. Somit ist eine Trennung in unterschiedliche Zeiträume anhand des übermittelten Zählerstandes nicht erforderlich.
Auf der Rechnung ist ein Zählerstand angegeben, der von dem abweicht, der auf der Ablesekarte eingetragen wurde. Wie ist das möglich?
Der Stichtag für die Verbrauchsabrechnung war der 31.12.2020. Der Stichtag für die Zählerablesung war der 18.12.2020. Ihr Verbrauch wird entsprechend der zeitlichen Abweichung hochgerechnet – ein Vorgehen, das die SWR seit jeher praktizieren und auf das Verlass ist.
Meine Jahresrechnung ergibt ein Guthaben. Wie bekomme ich mein Geld?
Auf Ihrer Rechnung erkennen Sie ein Guthaben an einem negativen Vorzeichen. Die SWR erstatten Ihnen das Guthaben ausschließlich per Überweisung (keine Barauszahlung). Dazu benötigen die SWR die Bankverbindung des Kunden. Liegt die Bankverbindung den SWR vor, erfolgt die Auszahlung automatisch auf das hinterlegte Konto, anderenfalls teilen Sie uns diese bitte schriftlich mit.
Die Jahresabrechnung ergibt einen nachzuzahlenden Restbetrag. Was muss ich tun?
Sie haben den SWR ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt? Dann brauchen Sie sich um nichts kümmern, der Betrag wird automatisch vom Bankkonto zur angegebenen Fälligkeit abgebucht. Sollten Sie den SWR kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, so haben Sie 14 Tage (ab dem Tag des Rechnungsdatums) Zeit, um Restbeträge zu zahlen.
In der Jahresabrechnung teilen die SWR den neuen Abschlag mit. Wie wird dieser festgelegt?
Die monatlichen Abschläge für 2021 in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung ergeben sich aus dem letzten Jahresverbrauch unter Berücksichtigung der zurzeit gültigen Preise und dem seit 01.01.2021 wieder gültigen Umsatzsteuersatz in Höhe von 19%.
Kann ich meinen Abschlag ändern?
Soll der Abschlag gesenkt werden, benötigen die SWR einen wichtigen Grund, um für Sie eine hohe Nachzahlung in der nächsten Abrechnung zu vermeiden bzw. auszuschließen. Eine Erhöhung des Abschlages hingegen kann ohne Angabe eines Grundes erfolgen. Am Schnellsten geht die Abschlagsänderung elektronisch über unser Online-Serviceportal „VOLLbequem!“ unter www.vollbequem.de.
Wie kann ich den SWR ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?
Die SWR empfehlen, zur Erteilung einer Einzugsermächtigung das Online-Serviceportal „VOLLbequem!“ unter www.vollbequem.de zu nutzen oder alternativ das entsprechende Formular zu verwenden. Dieses ist elektronisch im Downloadcenter auf der Internetseite der SWR unter www.stw-riesa.de/kundenservice/downloadcenter/ verfügbar oder wird auf Wunsch gern per Post an Sie versandt.
Das Kundenserviceteam der SWR steht Ihnen bei Fragen rund um die Jahresverbrauchsabrechnung in diesem Jahr aufgrund der aktuellen Corona-Situation ausschließlich kontaktlos
über unser Online-Serviceportal unter www.vollbequem.de
telefonisch unter 03525 708 30 oder
per E-Mail unter stadtwerke(at)stw-riesa.de
zur Verfügung.