Die Preiserhöhung ist auf Grund von zwei externen, vom Unternehmen nicht beeinflussbaren Faktoren, unvermeidbar. Zum einen haben die gestiegenen Netzentgelte der uns vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber zu einer Erhöhung unserer Netzentgelte geführt. Zum anderen sind die Kostenbelastungen aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) wegen der zunehmenden regenerativen Stromerzeugung in Deutschland enorm gestiegen.
Die Preisanpassung betrifft sowohl Kunden der Grund- und Ersatzversorgung als auch alle STADTSTROM-Kunden. Die Grundpreise bleiben unverändert. Kunden müssen den Zählerstand nicht mitteilen, denn die Stadtwerke errechnen den anteiligen Verbrauch zum 30. Juni 2007 programmtechnisch und damit zuverlässig.
Des weiteren entfällt die Höchstpreisregelung für Kunden mit Niedrigstverbrauch (Haushaltskunden bis 447 kWh/Jahr und Gewerbekunden bis 580 kWh/Jahr). Diese Kunden werden ab 1 Juli 2007 zu den Allgemeinen Preisen der Grund- und Ersatzversorgung abgerechnet.