In der Regel setzen sich unsere Strompreise aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis zusammen. Der Arbeitspreis kann, vorausgesetzt Sie haben einen Zweitarifzähler, in zwei verschiedene Tarifzeiten unterschieden werden. In den Preisen integriert sind auch die Netznutzungsentgelte (Entgelte für den Transport des Stroms durch die Leitungen. Außerdem beinhalten die Arbeitspreise die gesetzlichen Steuern und Umlagen wie Stromsteuer, Konzessionsabgabe, die Umlage aus dem Erneuerbare-Energien- Gesetz, der Aufschlag aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz, die Umlage § 19 Stromnetzentgeltverordnung sowie die Offshoreumlage § 17 f EnWG. Unter dem Strich erhöhen sich die Arbeits- und die Grundpreise um die gesetzliche Umsatzsteuer.
FAQ: Strompreise & Stromversorgung
Strompreise
Der Arbeitspreis ist das verbrauchsabhängige Entgelt für jede abgenommene Kilowattstunde Strom. Der Grundpreis ist ein von der verbrauchten Strommenge unabhängiger Preisbestandteil. Er beinhaltet die Aufwendungen für die Bereitstellung der Elektroenergie, Abrechnung, Zählermiete, Ablesung und allgemeine Vertriebskosten.
Wenn Sie einen großen Teil Ihres Stromes zwischen 22 Uhr und 6 Uhr (Schwachlastzeit) verbrauchen, können Sie die Schwachlastregelung nutzen. Ob sich dieser Tarif und damit verbunden der nachträgliche Einbau eines Doppeltarifzählers für Sie lohnt, erörtern wir mit Ihnen gern in einem Beratungsgespräch.
Für die Nutzung einer Wohnung zahlt der Mieter dem Vermieter eine Kaltmiete. Ein Beispiel, das jeder kennt. Nicht anders verhält es sich mit dem Netznutzungsentgelt, das im Strompreis integriert ist. Dieses zahlt jeder Stromkunde für die Nutzung des Stromnetzes. Denn bevor die Lampe leuchtet, muss der Strom in das Gebäude transportiert werden. Erhoben wird das NNE vom Netzbetreiber. Am Beispiel Riesa sind das die Stadtwerke Riesa selbst. Die Netzentgelte haben an den gesamten Stromkosten einen Anteil von etwa 30 Prozent. Die NNE sind im Endpreis bereits enthalten und werden auf Ihrer Jahresrechnung separat ausgewiesen.
Jeder Kunde erwartet eine sichere und zuverlässige Stromlieferung. Voraussetzung dafür ist ein sicheres Stromnetz. Dieses zu betreiben und zu pflegen, kostet Geld – sei es die Verlegung neuer Leitungen oder der Betrieb der Transformatoren. Weil wir die Hälfte unseres Stroms bei Dritten kaufen, kommen die Netznutzungsentgelte der vorgelagerten Netzbetreiber hinzu. Denn dieser Strom muss zunächst durch andere Netze nach Riesa transportiert werden, bevor er hier einen Kühlschrank zum Laufen bringt. In Summe ergeben diese Faktoren das Netznutzungsentgelt der Stadtwerke Riesa.
Wir veröffentlichen die neuen Preise sechs Wochen vor Inkrafttreten im Amtsblatt der Stadt Riesa, dem „Riesaer“, und auf unserer Internetseite. Zusätzlich informieren wir Sie über die Preisanpassung zeitgleich zur Veröffentlichung im Amtsblatt mit einem persönlichen Brief.
Sollten aufgrund der Preisänderungen Abschlagsänderungen notwendig sein, informieren wir Sie darüber zusätzlich im Preisänderungsschreiben. Abschlagsanpassungen erfolgen in der Regel automatisch bei jeder Jahresrechnungslegung auf der Grundlage Ihres aktuellen Verbrauches und der aktuellen Preise. Damit vermeiden wir hohe Nachforderungen und Rückerstattungen bei der folgenden Rechnungslegung.
Werden innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Preise geändert, so werden die Jahresleistungs- und Verrechnungspreise und der Elektrizitätsverbrauch zeitanteilig errechnet und abgerechnet. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen auf der Grundlage von Erfahrungswerten.
Nein, da wir den anteiligen Verbrauch computerbasiert errechnen und dabei auf die langjährige Erfahrung mit über 20.000 Kunden zurückgreifen. Sie können es dennoch tun: einfach die Zählerstände unter Angabe von Name, Kundennummer und Zählernummer formlos zu Papier bringen und zu uns senden.
Zur Stromkennzeichnung sind gemäß Energiewirtschaftsgesetz alle Stromversorger verpflichtet. Durch die Stromkennzeichnung informieren wir Sie in transparenter und vergleichbarer Weise darüber, wie Ihr Strom erzeugt wurde und welche Umweltauswirkungen die verschiedenen Energieträger haben. Die Stromkennzeichnung informiert über den Anteil von Kernkraft, Kohle, Erdgas, sonstige fossile Energieträger, sonstige Erneuerbare Energien und Erneuerbaren Energien gefördert nach dem EEG am Gesamt-Energieträgermix, den wir im letzten oder vorletzten Jahr verwendet haben. Bei den Umweltauswirkungen werden die CO2-Emissionsbilanz und der radioaktive Abfall ausgewiesen.
Etwa 50 Cent von jedem Euro, den ein Riesaer Haushalt für Strom ausgibt, sind staatlich verursacht. Zu den staatlichen Belastungen im Strompreis zählen die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, die Umlage aus dem Erneuerbare-Energien- Gesetz, der Aufschlag aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz, die Umlage § 19 Stromnetzentgeltverordnung sowie die Offshoreumlage § 17 f EnWG. Obendrein erhält der Staat die Mehrwertsteuer. Der staatliche bzw. gesetzliche Anteil am Strompreis ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Zahlte ein Riesaer 3-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden 1998 rund 120 Euro pro Jahr an den Staat, heute sind es über 500 Euro.
Die Stromsteuer wurde zum 01.04.1999 eingeführt. Seit 2003 beträgt sie 2,05 ct/kWh netto. Mit den Einnahmen aus der Stromsteuer fließen finanzielle Mittel zur Senkung und Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge in den Bundeshaushalt.
Seit dem Jahr 2000 wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Es garantiert die Abnahme und die Vergütung von Strom, der ausschließlich aus Wasserkraft, Windkraft, Solarenergie, Geothermie, Klärgas, Grubengas oder aus Biomasse gewonnen wird. Die bestehenden Förderkosten werden über die Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) auf die Stromkunden verteilt. Mit der EEG-Umlage wird die finanzielle Last der Förderung und des Ausbaus der Erneuerbaren Energien auf die Schultern aller deutschen Stromkunden verteilt.
KWKG steht für das „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung” – Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Das Gesetz soll dazu beitragen, die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung auf 25 Prozent zu erhöhen. Ähnlich wie beim Erneuerbare-Energien-Gesetz wird die Förderung (bzw. Vergütung), die Betreiber von testierten KWK-Anlagen erhalten, auf den gesamten Stromverbrauch, also auf jede in Deutschland verbrauchte Kilowattstunde, umgelegt. Der Betrag geht per Umlageverfahren an die Kraftwerks- und Anlagenbetreiber.
Konzessionsabgaben sind Entgelte, die Energieversorgungsunternehmen an Gemeinden abführen. Damit räumt die Stadt Riesa uns das Recht ein, die öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu benutzen. Diese Leitungen müssen der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom und Gas dienen. Kurz: Es ist eine Abgabe an die Stadt Riesa, damit wir Elektrokabel und Gasleitungen in den Straßen verlegen und betreiben können.
Die Stromerzeugung auf Hoher See durch Offshore-Windkraftwerke stellt einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende und zur Deckung des künftigen Energiebedarfs in Deutschland durch Erneuerbare Energien dar. Die Offshore-Haftungsumlage ist seit dem 01.01.2013 ein neuer Bestandteil des Strompreises für Letztverbraucher von Strom. Mit der Umlage übernehmen die Verbraucher zu einem großen Teil Schadensersatzkosten, die durch verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder durch langdauernde Netzunterbrechungen entstehen können.
Stromversorgung
Wir bieten eine preiswerte und zuverlässige Stromversorgung im gesamten Riesaer Stadtgebiet.
Der Grundstein für eine sichere und zuverlässige Stromversorgung Riesas wurde 1991 mit dem Neubau des Umspannwerkes Nord in Gröba gelegt. Es war und ist die wichtigste Nahtstelle der Riesaer Stromversorgung. Dort beginnt das Netz der Stadtwerke Riesa GmbH. Der zweite Schritt folgte am 1. Januar 1994, als wir von der damaligen ESAG Energie Sachsen Ost AG die Stromversorgung für Riesa übernahmen. Am Umspannwerk Nord (Eigentümer ist die ENSO Netz GmbH) wird die Elektroenergie nach Umformung von 110 auf 20 Kilovolt an uns übergeben. Danach verteilen wir den Strom, vereinfacht gesagt, über ein 433 Kilometer langes Leitungsnetz und 141 Trafos an unsere Kunden. Die Versorgungsqualität ist dank kontinuierlicher Modernisierung und permanenter Überwachung überdurchschnittlich gut. Stromausfälle sind in Riesa eine Seltenheit.
Wir betreiben ein 433 Kilometer langes Stromleitungsnetz mit über 5.450 Hausanschlüssen, 24.750 Zählern und 141 Transformatoren.
Wir erzeugen die Hälfte unserer Gesamt-Stromlieferungen selbst – Umweltfreundlich durch Kraft-Wärme-Kopplung in fünf erdgasbetriebenen Heizkraftwerken. Die andere Hälfte kaufen wir gemeinsam mit anderen sächsischen Stadtwerken an der Strombörse in Leipzig. Den Einkauf organisieren wir im Wesentlichen über einen regionalen Großhändler.
Wir machen das in fünf Heizkraftwerken, die sich allesamt im Stadtgebiet befinden. Wie der Name schon sagt erzeugen wir sowohl Wärme („Heiz”) als auch Elektroenergie („Kraft”). Diesen Prozess nennt man Kraft-Wärme-Kopplung. Als Brenn-stoff setzen wir auf natürliches Erdgas. Damit verbinden wir die Effizienz der Erzeugungstechnik mit der Emissionsarmut des Brennstoffes. Durch die maximale Nutzung des Energieträgers Erdgas erreichen wir Brennstoffausnutzungsgrade von 80 bis 90 Prozent – doppelt so hoch wie in konventionellen Kraftwerken. Der Erzeugungsprozess geht vereinfacht erklärt so: In einem erdgasbetriebenen Otto-Motor wird das Gas verbrannt, so wie in einem Auto das Benzin. Die schlagartige Verbrennung des Erdgases in den Zylindern bringt die Kolben in Bewegung, die wiederum die Kurbelwelle auf 1.500 Umdrehungen pro Minute antreiben. Daran gekoppelt ist ein Generator. Dieser wandelt die Bewegungsenergie in elektrische Energie um.
Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes zuständig, der Stromlieferant hingegen für die Lieferung des Stroms. Jeder Kunde in einem Netzgebiet hat einen Anspruch auf die Lieferung von Strom durch den Grundversorger. Diese Grundversorgungsaufgabe muss der Stromlieferant übernehmen, der die meisten Stromkunden in diesem Bereich hat. Häufig sind der Netzbetreiber und der Grundversorger identisch. So wie in Riesa, wo wir Netzbetreiber und Grundversorger sind. Der Stromlieferant zahlt für die Nutzung der technischen Anlagen des Netzbetreibers ein Netznutzungsentgelt (siehe 1.4, S. 21). Bei uns wird diese Leistung intern zwischen zwei getrennten Bereichen, einen für den Netzbetrieb und einen für den Energievertrieb, abgerechnet.
Die Kilowattstunde ist die Einheit für elektrische Energie. Kilowatt bezeichnet hingegen die Leistung. Elektrische Energie ist die physikalische Arbeit, die mit der Elektrizität geleistet werden kann. Je länger ein elektrisches Gerät konstant läuft, desto mehr Arbeit erbringt oder kWh verbraucht es. Beispiel: Eine 10-Watt-Energiesparlampe ist 100 Stunden lang in Betrieb. Dann sind das 10 Watt mal 100 Stunden gleich 1000 Wattstunden oder 1 Kilowattstunde. Die Leistung hingegen stellt die elektrische Energie pro Zeiteinheit dar.
Mit Hilfe von Transformatoren lassen sich elektrische Wechselspannungen herauf- oder heruntertransformieren, das heißt erhöhen oder verringern, und damit den technischen Erfordernissen des Gebrauchs anpassen. Zum Transport über Hochspannungsleitungen wird die Spannung mit einem Transformator auf bis zu 380.000 Volt (V) hochtransformiert und in der Nähe der Verbraucher wieder heruntertransformiert auf 400 V (üblicher Drehstrom) oder 230 V (üblicher Wechselstrom). In unserem Netzgebiet sind 141 Transformatoren im Einsatz. Wir nennen sie Trafostationen, weil sie in kompakten Gebäudehüllen untergebracht sind.
Seit dem Jahr 2008 gilt eine neue Norm (DIN EN 50160). Diese Norm erlaubt Spannungsabweichungen von +/- 10 Prozent. Bei 230 V ergibt das einen Unterwert von 207 V und einen Oberwert von 253 V. Diese Abweichungen treten in der Regel im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Riesa nicht auf.