Für die ersten PV-Anlagen endete am 31.12.2020 die 20-jährige gesetzliche Förderung. Das EEG regelt, welche Möglichkeiten Anlagenbetreiber nach 20 Jahren EEG-Vergütung haben. Als Betreiber ausgeförderter Anlagen erhalten Sie hier einen ersten Überblick über die möglichen Optionen.
Sämtliche Änderungen und Neuerungen an Stromerzeugungsanlagen und ausgeförderten Anlagen sind dem Netzbetreiber zu melden und müssen auch an der registrierten Anlage im Marktstammdatenregister vermerkt werden.