Um die Klimaschutzziele zu realisieren, muss der CO2-Ausstoß sinken. Daher ergreift die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen u. a. im Verkehrssektor. Dazu zählt auch, den Fahrstrom eines Elektrofahrzeuges am Kraftstoffmarkt als nachhaltige Antriebsenergie zu vermarkten. Die Basis für den Handel mit CO2 bildet die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) mit der Intention: Wer CO2-emittierende Kraftstoffe in den Verkehr bringt, muss dafür zahlen – wer auf E-Mobilität umsteigt, soll profitieren. Halter von Elektrofahrzeugen können daher ihre CO2-Einparungen in Form der THG-Quote an Unternehmen abtreten und erhalten eine Prämie. Alle Fragen und Antworten sowie die entsprechenden Formulare zur Beantragung der THG-Prämie finden Sie auf dieser Webseite.
THG-Prämie
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THG-Quote abtreten und Prämie erhalten!
Fragen & Antworten
Das grundsätzliche Ziel der THG-Quote als gesetzliches Instrument ist die langfristige Reduktion von CO2-Emissionen, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Industrielle Unternehmen, z. B. Mineralölkonzerne, haben eine sogenannte Quotenverpflichtung: Grundsätzliches Ziel hierbei ist, dass diese Unternehmen Emissionen verringern oder kompensieren müssen, für die von ihnen verkauften Kraftstoffe. Die Quote kann dabei durch den Einsatz emissionsärmerer Kraftstoffe, bspw. Biodiesel erfüllt werden oder/und durch alternative, CO2-ärmere Antriebstechnologien wie in Elektrofahrzeugen. Bei Letzterem versuchen die Unternehmen ihre Quotenpflicht zu erreichen, indem sie E-Mobilität unterstützen und mit einer Prämie für alle E-Mobilisten anreizen. Als Halter eines vollelektrischen Fahrzeugs können Sie demnach vom THG-Quotenhandel profitieren und sich eine Prämie in Höhe von 80 Euro für E-PKW´s und 130 Euro für E-Trapo´s sichern.
Die THG-Prämie wird grundsätzlich für Elektrofahrzeuge ausgezahlt. Das bedeutet, auch elektrisch betriebene Leichtkrafträder und E-Motorräder erhalten die Prämie. Als Voraussetzung für die Auszahlung einer Prämie in gleicher Höhe wie bei Elektroautos gilt, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I vorhanden ist und das Fahrzeug schneller als 45 km/h fährt.
Entscheidend für den THG-Quotenhandel ist, wer im Fahrzeugbrief als Halter steht. Inwiefern dies auf das jeweilige geleaste Fahrzeug zutrifft, prüfen Sie bitte individuell in Ihrem Fahrzeugbrief.
Alle Halter eines vollelektrischen Fahrzeuges können die Prämie durch den THG-Quotenhandel erhalten. Plug-in-Hybride sind dabei ausgeschlossen, da sie neben elektrischer Energie auch mit fossilem Kraftstoff angetrieben werden können. Die Zuteilung und Auszahlung der THG-Prämie erfolgt fahrzeuggebunden.
Pro Fahrzeug erhalten Sie von uns 80 Euro – unabhängig davon, wie viel sie mit Ihrem Elektrofahrzeug fahren. Die Auszahlung erfolgt durch Angabe Ihrer Bankverbindung auf Ihr Konto.
Sie können die Prämie der THG-Quote das Jahr2024 beantragen und erhalten dafür pro Jahr 80 Euro von uns.
Nein, es ist kein spezifischer Stromvertrag notwendig, damit Sie die Auszahlung der Prämie erhalten.
Die SWR bietet den THG-Quoten-Ankauf für das Jahr 2024 an und steht Ihnen beratend zur Verfügung. Um am THG-Quotenhandel für das o.g. Jahr teilzunehmen, müssen Sie einen Antrag bei der SWR stellen, welchen eine Kopie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) beizulegen ist.
Damit beauftragen Sie die SWR mit der Abwicklung und Vermarktung Ihrer THG-Quote. Die Auszahlung Ihrer Prämie in Höhe von 80 Euro erhalten Sie innerhalb von ca. drei Monaten nach Antragseingang. Die Auszahlung wird auf Ihr angegebenes Bankkonto überwiesen.