Unser Grund- und Ersatzversorgungstarif für alle Haushalte, Gewerbe und Landwirtschaftsbetriebe im Stadtgebiet Riesa.
Schwungvoll durch den Tag!
Die Stromgrundversorgung ist unser flexibelster Tarif.
Grundversorgung
Jetzt Preise vergleichen und Kunde werden
Preisstand: 01.01.2024
Preise mit konventioneller oder moderner Messeinrichtung
ohne Tarifzeiten | mit Tarifzeiten | ||||
brutto | (netto) | brutto | (netto) | ||
Arbeitspreis 06:00-22:00 Uhr | ct/kWh | 39,89 | (33,52) | 39,89 | (33,52) |
Arbeitspreis 22:00-06:00 Uhr | ct/kWh | 39,89 | (33,52) | 38,70 | (32,50) |
Grundpreis | EUR/Jahr | 137,92 | (115,90) | 167,43 | (140,70) |
Grundpreis ohne Messstellenbetrieb | EUR/Jahr | 117,92 | (99,09) | 136,01 | (114,29) |
Preise mit 1/4-Stunden-Lastgangmessung
brutto | (netto) | ||
Arbeitspreis | ct/kWh | 39,89 | (33,52) |
Leistungspreis | EUR/kWh*Jahr | 240,94 | (202,47) |
Messpreis | EUR/Jahr | 564,41 | (474,30) |
Preise mit intelligentem Messsystem (iMS)
brutto | (netto) | ||
Arbeitspreis ohne Tarifzeiten | ct/kWh | 39,89 | (33,52) |
Arbeitspreis 06:00-22:00 Uhr | ct/kWh | 39,89 | (33,52) |
Arbeitspreis 22:00-06:00 Uhr | ct/kWh | 38,70 | (32,52) |
Grundpreis | EUR/Jahr | 125,90 | (105,80) |
Kosten für Messstellenbetrieb (iMS) | EUR/Jahr | in jeweils gültiger Höhe |
Die Höhe der Kosten für den Messstellenbetrieb (iMS) richten sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt des zuständigen Messstellenbetreibers. Die Preisobergrenzen sind im Messstellenbetriebsgestz (MsbG) geregelt.
sonstige Preisbestandteile
brutto | (netto) | ||
Stromwandler | EUR/Jahr | 21,42 | (18,00) |
Weitere Ablesung und Rechnungslegung | EUR/Vorgang | 16,45 | (13,82) |
Preisstand: 01.01.2023
Preise mit konventioneller oder moderner Messeinrichtung
ohne Tarifzeiten | mit Tarifzeiten | ||||
brutto | (netto) | brutto | (netto) | ||
Arbeitspreis 06:00-22:00 Uhr | ct/kWh | 45,46 | (38,20) | 45,46 | (38,20) |
Arbeitspreis 22:00-06:00 Uhr | ct/kWh | 45,46 | (38,20) | 44,27 | (37,20) |
Grundpreis | EUR/Jahr | 137,92 | (115,90) | 167,43 | (140,70) |
Grundpreis ohne Messstellenbetrieb | EUR/Jahr | 117,92 | (99,09) | 136,01 | (114,29) |
Preise mit 1/4-Stunden-Lastgangmessung
brutto | (netto) | ||
Arbeitspreis | ct/kWh | 45,46 | (38,20) |
Leistungspreis | EUR/kWh*Jahr | 240,94 | (202,47) |
Messpreis | EUR/Jahr | 564,41 | (474,30) |
Preise mit intelligentem Messsystem (iMS)
brutto | (netto) | ||
Arbeitspreis ohne Tarifzeiten | ct/kWh | 45,46 | (38,20) |
Arbeitspreis 06:00-22:00 Uhr | ct/kWh | 45,46 | (38,20) |
Arbeitspreis 22:00-06:00 Uhr | ct/kWh | 44,27 | (37,20) |
Grundpreis | EUR/Jahr | 125,90 | (105,80) |
Kosten für Messstellenbetrieb (iMS) | EUR/Jahr | in jeweils gültiger Höhe |
Die Höhe der Kosten für den Messstellenbetrieb (iMS) richten sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt des zuständigen Messstellenbetreibers. Die Preisobergrenzen sind im Messstellenbetriebsgestz (MsbG) geregelt.
sonstige Preisbestandteile
brutto | (netto) | ||
Stromwandler | EUR/Jahr | 21,42 | (18,00) |
Weitere Ablesung und Rechnungslegung | EUR/Vorgang | 16,45 | (13,82) |
Weitere Informationen zu unserem Strom
Die Preise gelten ab 01.01.2023. Der Stromverbrauch wird jährlich abgerechnet. Auf Kundenwunsch kann die Abrechnung monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich erfolgen. Die Mehrkosten für unterjährige Zwischenabrechnungen trägt der Kunde. Die Grundpreise gelten für einmal jährliche Ablesung und Rechnungslegung. Die angegebenen Werte sind aus Übersichtlichkeitsgründen gerundet. Das Entgelt wird auf der Basis von Nettopreisen ermittelt und erhöht sich um die Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).
Grundversorgung
Jeder Kunde in einem Netzgebiet hat einen Anspruch auf die Lieferung von Strom durch den Grundversorger. Diese Grundversorgungsaufgabe übernimmt gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz der Stromlieferant, der die meisten Kunden in diesem Netzgebiet hat. Häufig sind der Netzbetreiber und der Grundversorger identisch. Im Riesaer Stromnetzgebiet sind die Stadtwerke Riesa sowohl der Netzbetreiber (alle Ortsteile) als auch der Grundversorger (ebenfalls in allen Ortsteilen). Die Grund- und Ersatzversorgungstarife sind unsere gesetzlich geregelten Basistarife für Strom. Wir empfehlen allen Kunden unsere Sonderprodukte.
Ersatzversorgung
Unsere Preise für die Stromersatzversorgung entsprechen unseren Preisen der Stromgrundversorgung. Die Ersatzversorgung führen wir maximal drei Monate durch. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde Strom aus dem Niederspannungsnetz bezieht, ohne dass dieser Lieferung bzw. diesem Bezug ein Liefervertrag zugrunde liegt. Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger durchgeführt. Kunden mit einem Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke ab einer jährlichen Stromabnahme von 10.000 kWh fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich der Ersatzversorgung, sofern sie aus dem Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Strom in Niederspannung beziehen und nicht bereits einen anderen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben.
Verbraucherbeschwerden
Nach einem erfolglosen Beschwerdeverfahren bei den Stadtwerken Riesa kann sich der Verbraucher an den Verein „Schlichtungsstelle Energie e. V.“ wenden. Dieser ist erreichbar unter:
Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030 275 7240-0, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur hält Informationen rund um die Energieversorgung bereit. Die Kontaktdaten lauten:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn Telefon 030 22480-500 Fax 030 22480-323 www.bundesnetzagentur.de/verbraucherservice
Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.