„Es gibt nach eingehender Prüfung mehr als ausreichend Sachargumente, um der Verfügung juristisch entgegenzutreten. Es sollte Verständnis finden, dass wir gegen diesen Vorwurf vorgehen “, begründet Stadtwerke-Prokurist Ullrich Bannorth diesen Schritt.
Die Behörde hatte in dieser Verfügung mitgeteilt, dass die Stadtwerke Riesa GmbH für bestimmte Abnahmefälle bei den Riesaer Heizgaskunden in der Zeit vom 1. November 2005 bis zum 31. März 2006 zu hohe Preise verlangt hätte.