Dass Teldafax das Netz der SWR gegen ein Entgelt nutzen kann (sogenanntes Netznutzungsentgelt), ist sowohl gesetzlich als auch in einem sogenannten Lieferanten-Rahmenvertrag zwischen beiden Unternehmen geregelt. Diesen Vertrag haben die SWR nun gekündigt. Diesem Schritt voraus gingen mehrmonatige Bemühungen mit mehrfachen Zahlungsaufforderungen und einem erhöhten Schriftverkehr seitens der SWR.
Mit Wirksamwerden der Kündigung werden die betroffenen Teldafax-Kunden ersatzweise von den SWR als Grundversorger beliefert. Auch diese Verfahrensweise ist gesetzlich in den sogenannten Anschluss- und Grundversorgungsversordnungen geregelt.
SWR-Geschäftsführer René Röthig sieht in der Aufnahme der Teldafax-Kunden mehr als nur eine gesetzliche Pflicht: „Als Riesaer Energiedienstleister und Grundversorger nehmen wir die Lage der Teldafax-Kunden sehr ernst. Keiner der betroffenen Riesaer wird von uns im Stich gelassen. Alle können sich weiterhin rund um die Uhr auf eine sichere Strom- und Erdgasversorgung verlassen. Wir bieten darüber hinaus allen betroffenen Teldafax-Kunden eine kostenlose Beratung an.“
Viele Billiganbieter im Energiemarkt locken mit Preisangeboten, die mit Vorauskasse und Kautionszahlungen verbunden sind. Das Problem: Geht der Anbieter zum Beispiel in die Insolvenz, sieht der Kunde die im Voraus an den Billiganbieter geleistete Zahlung oft nicht wieder, so dass ihn das vermeintlich günstige Angebot im Nachhinein teuer zu stehen kommt. Davor warnen die Verbraucherzentralen ausdrücklich.