Ehemalige Teldafax-Kunden können hoffen
Der ehemalige Vorstandschef des insolventen Stromanbieters Teldafax, Gernot Koch, muss unter bestimmten Voraussetzungen persönlich für Schäden von geprellten Kunden haften. In einem Musterprozess verurteilte das Amtsgericht Lingen (Aktenzeichen: 12C 319/12) Koch wegen vorsätzlicher Täuschung eines Kunden aus Niedersachsen zu einer Schadenersatzzahlung von 549,17 Euro plus fünf Prozent Zinsen. Anfang 2012 forderte Teldafax von ihm die Vorauszahlung des ersten Monatsabschlags für das anstehende Jahr. Und das, obwohl Teldafax die Nutzung des örtlichen Stromnetzes durch den Netzbetreiber wirksam untersagt worden war. Einen halben Monat später mahnte Teldafax die Zahlung sogar nochmal beim klagenden Kunden an, obwohl dieser sein Vorauszahlung bereits erbracht hatte. Der Kunde klagte gegen Koch persönlich, weil dieser nicht nur Vorstand von Teldafax war, sondern auch Geschäftsführer der Teldafax Services GmbH, über welche die Abrechnungen liefen.
Das Urteil ist aber nicht auf jeden ehemaligen Teldafax-Kunden anwendbar, sondern jeder einzelne muss vorher seinen Fall genau prüfen. Die Stadtwerke Riesa empfehlen eine konkrete Beratung bei der Verbraucherzentrale oder bei einem Anwalt. Denn: Auch wenn sich Teldafax-Geschädigte auf das Lingener Urteil berufen können, ist keineswegs sicher, ob andere Amtsgerichte genauso entscheiden.
Verbraucherzentralen warnen vor Flexstrom
Ähnliche Schlagzeilen wie Teldafax macht auch der derzeit umstrittene Billigstromanbieter Flexstrom. „Flexstrom gerät immer stärker unter Druck“, titelte das Handelsblatt am 24. Januar, „Verbraucherschützer bekommen recht, Flexstrom muss Bonus zahlen“, berichtete n-tv am 22. Januar, „Flexstrom-Töchter abgeschaltet“, schrieb der Tagesspiegel am 25. Januar. Es geht um nichtausgezahlte Bonuszahlungen, die versprochen wurden, und um nicht geleistete Netznutzungsgebühren bei örtlichen Netzbetreibern. Fakt ist: Das Geschäftsmodell Flexstroms ähnelt dem von Teldafax. Grund genug für Verbraucherzentralen, den Billiganbieter immer wieder kritisch zu beäugen. Die Verbraucherzentrale Hamburg klagte sogar gegen unwirksame Klauseln in den Flexstrom-AGB und gewann.
Stadtwerke Riesa plädieren für glaubwürdigen und fairen Wettbewerb
Der Geschäftsführer der Stadtwerke Riesa, René Röthig, stellt abschließend klar: „Die Stadtwerke Riesa begrüßen ausdrücklich den Wettbewerb auf dem Strom- und Erdgasmarkt, weil er uns Türen öffnet und Chancen bietet. Nur muss dieser fair und für den Kunden nachvollziehbar ablaufen. Wir sind davon überzeugt, dass unser Weg, und zwar Zuverlässigkeit und Kundennähe zu einer preiswerten Einheit zu formen, langfristig der einzig richtige ist.“