Balkonkraftwerk – Fragen und Antworten
15. Juni 2023
Viele Menschen denken derzeit darüber nach, eine sogenannte Balkon-Photovoltaikanlage, kurz Balkon-PV-Anlage genannt, zu installieren. Diese Anlagen sind auch unter weiteren Namen, wie steckerfertige PV-Anlage, Plugin-PV oder Mini-PV-Anlage bekannt. Beim Erwerb und Betrieb dieser Anlagen gibt es doch mehrere Dinge zu beachten. Antworten zu einigen der häufigsten Fragen finden Sie hier: Was ist eine Balkon-PV-Anlage? Eine […]
Viele Menschen denken derzeit darüber nach, eine sogenannte Balkon-Photovoltaikanlage, kurz Balkon-PV-Anlage genannt, zu installieren. Diese Anlagen sind auch unter weiteren Namen, wie steckerfertige PV-Anlage, Plugin-PV oder Mini-PV-Anlage bekannt. Beim Erwerb und Betrieb dieser Anlagen gibt es doch mehrere Dinge zu beachten. Antworten zu einigen der häufigsten Fragen finden Sie hier:Was ist eine Balkon-PV-Anlage?
Eine Balkon-PV-Anlage ist eine kleine Solaranlage, die aus einem oder wenigen Solarmodulen und einem Wechselrichter bis aktuell max. 600 Watt besteht. Sie kann direkt an den Wohnungsstromkreis angeschlossen werden.
Welche Mitteilungspflichten des Anlagenbetreibers bestehen gegenüber dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur?
Als Anlagenbetreiber müssen Sie Ihre Anlage beim zuständigen Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur anmelden. Für die Anmeldung bei uns, der Stadtwerke Riesa GmbH, gibt es ein vereinfachtes Formular für steckerfertige Solaranlagen. Dieses befindet sich auf unserer Website unter www.stw-riesa.de. Die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nehmen Sie ebenfalls im Internet vor. Die Anmeldungen des Anlagenbetreibers, der Anlage und ggf. des Speichers sowie jegliche Änderungen müssen innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme bzw. Änderung gemeldet werden. Dies gilt für sämtliche EEG-Anlagen.
Was ist beim Kauf eines Wechselrichters zu beachten?
Grundsätzlich haben Anlagenbetreiber die Möglichkeit, die benötigten Wechselrichter für ihre Mini-PV-Anlagen im stationären oder Online-Handel zu erwerben. Aktuell werden allerdings vielfach Wechselrichter ohne CE-Kennzeichen vertrieben. Diese sind rechtlich unzulässig und potentiell gefährlich, da sie oft nicht den technischen Anforderungen entsprechen. Deshalb ist beim Kauf eines Wechselrichters u.a. darauf zu achten, dass das Produkt mit einem CE-Kennzeichen versehen ist. Außerdem muss eine deutschsprachige Bedienungsanleitung vorliegen und der Steckertyp muss in Deutschland verwendbar sein. Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie beispielsweise auf der Homepage der Bundesnetzagentur oder bei den Verbraucherzentralen.
Ein Balkonkraftwerk ist auch für ältere Häuser geeignet. Für sämtliche EEG-Anlagen gilt eine Anmeldefrist von vier Wochen nach Inbetriebnahme.