Jahresabrechnung – FAQ

10. Januar 2023

Tausende Zählerstände wurden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Riesa GmbH (SWR) in den vergangenen Wochen bearbeitet und abgeglichen. Die SWR bedanken sich bei allen Kundinnen und Kunden für die Meldung der Zählerstände. Anfang Februar werden nun die Jahresabrechnungen verschickt. In diesem Zusammenhang beantworten wir heute die häufigsten Kundenfragen.     Auf der Rechnung […]

Tausende Zählerstände wurden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Riesa GmbH (SWR) in den vergangenen Wochen bearbeitet und abgeglichen. Die SWR bedanken sich bei allen Kundinnen und Kunden für die Meldung der Zählerstände. Anfang Februar werden nun die Jahresabrechnungen verschickt. In diesem Zusammenhang beantworten wir heute die häufigsten Kundenfragen.

   

Auf der Rechnung ist ein Zählerstand angegeben, welcher von dem abweicht, der auf der Ablesekarte eingetragen wurde. Wie ist das möglich?

Der Stichtag für die Verbrauchsabrechnung war der 31.12.2022. Der Stichtag für die Zählerablesung war der 14.12.2022. Ihr Verbrauch wird entsprechend der zeitlichen Abweichung hochgerechnet – ein Vorgehen, das die SWR seit jeher praktizieren und auf das Verlass ist.  

Meine Jahresrechnung ergibt ein Guthaben. Wie bekomme ich mein Geld?

Auf Ihrer Rechnung erkennen Sie ein Guthaben an einem negativen Vorzeichen. Die SWR erstatten Ihnen das Guthaben ausschließlich per Überweisung (keine Barauszahlung). Dazu benötigen die SWR die Bankverbindung des Kunden. Liegt die Bankverbindung den SWR vor, erfolgt die Auszahlung automatisch auf das hinterlegte Konto, andernfalls teilen Sie uns diese mit Kundenummer und Rechnungseinheit bitte schriftlich mit.  

Die Jahresabrechnung ergibt einen nachzuzahlenden Restbetrag. Was muss ich tun?

Sie haben den SWR ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt? Dann brauchen Sie sich um nichts kümmern, der Betrag wird automatisch zur angegebenen Fälligkeit vom Bankkonto abgezogen. Sollten Sie den SWR kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, so haben Sie 14 Tage (ab dem Tag des Rechnungsdatums) Zeit, um Restbeträge zu zahlen.  

In der Jahresabrechnung teilen die SWR den neuen Abschlag mit. Wie wird dieser festgelegt? Berücksichtigen die SWR dabei die angekündigten Preisbremsen bzw. -deckel?

Ja, die seitens des Gesetzgerbers beschlossenen Vorgaben in Form des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) und des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) sind bereits bei der Ermittlung der Abschläge berücksichtigt. Ansonsten berechnet sich der Abschlag auf Grundlage des Jahresverbrauchs im Kalenderjahr 2022 und den aktuell gültigen Preisen. Auch die gesenkte Umsatzsteuer in Höhe von 7 % wurde berücksichtigt.  

Kann ich meinen Abschlag ändern?

Soll der Abschlag gesenkt werden, benötigen die SWR einen wichtigen Grund, um für Sie eine hohe Nachzahlung in der nächsten Abrechnung zu vermeiden bzw. auszuschließen. Halten Sie dazu bitte Ihren aktuellen Zählerstand bereit. Eine Erhöhung des Abschlages hingegen kann ohne Angabe eines Grundes erfolgen. Am schnellsten geht die Abschlagsänderung elektronisch über unser Online-Serviceportal „VOLLbequem!“.  

Wie kann ich den SWR ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?

Verwenden Sie dazu einfach das Formular „SEPA-Lastschriftmandat erteilen“. Dieses ist elektronisch im Downloadcenter verfügbar oder wird auf Wunsch per Post an Sie versandt.  

Wie wird mit der Dezember-Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden umgegangen?

Gas: Im Dezember 2022 verzichtete die SWR auf die Zahlung des Abschlages für Erdgas. Damit erhielten die Kunden eine sofortige Entlastung. Da der Abschlag und der individuell für den einzelnen Kunden berechnete Entlastungsbetrag abweichend sein können, erfolgt mit der Jahresrechnung die genaue Abrechnung. Fernwärme: Noch im Dezember 2022 erhielten die Kunden die Dezemberhilfe mit einer separaten Gutschrift ausgezahlt.  

Die Preise für Energie sind deutlich gestiegen. Wo finde ich Tipps, um mögliche Einsparpotenziale zu erkennen?

Auf unserer Internetseite haben wir Informationen zusammengestellt, wie ein möglichst ressourcen- und umweltschonender Umgang mit Energie gelingen kann.

Unser Kundenserviceteam steht Ihnen bei Fragen rund um die Jahresverbrauchsabrechnung zur Verfügung:

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