Jahresabrechnung – FAQ
30. Januar 2024
Tausende Zählerstände wurden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Riesa GmbH (SWR) in den vergangenen Wochen bearbeitet und abgeglichen. Die SWR bedanken sich bei allen Kundinnen und Kunden für die Meldung der Zählerstände. Anfang Februar werden nun die Jahresabrechnungen verschickt. In diesem Zusammenhang beantworten wir heute die häufigsten Kundenfragen. Auf der Rechnung […]
Tausende Zählerstände wurden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Riesa GmbH (SWR) in den vergangenen Wochen bearbeitet und abgeglichen. Die SWR bedanken sich bei allen Kundinnen und Kunden für die Meldung der Zählerstände. Anfang Februar werden nun die Jahresabrechnungen verschickt. In diesem Zusammenhang beantworten wir heute die häufigsten Kundenfragen.
Auf der Rechnung ist ein Zählerstand angegeben, welcher von dem abweicht, der auf der Ablesekarte eingetragen wurde. Wie ist das möglich?
Der Stichtag für die Verbrauchsabrechnung war der 31.12.2023. Der Stichtag für die Zählerablesung war der 15.12.2023. Ihr Verbrauch wird entsprechend der zeitlichen Abweichung hochgerechnet – ein Vorgehen, das die SWR seit jeher praktizieren und auf das Verlass ist.Meine Jahresrechnung ergibt ein Guthaben. Wie bekomme ich mein Geld?
Auf Ihrer Rechnung erkennen Sie ein Guthaben an einem negativen Vorzeichen. Die SWR erstatten Ihnen das Guthaben ausschließlich per Überweisung (keine Barauszahlung). Dazu benötigen die SWR die Bankverbindung des Kunden. Liegt die Bankverbindung den SWR vor, erfolgt die Auszahlung automatisch auf das hinterlegte Konto, andernfalls teilen Sie uns diese mit Kundenummer und Rechnungseinheit bitte schriftlich mit.Die Jahresabrechnung ergibt einen nachzuzahlenden Restbetrag. Was muss ich tun?
Sie haben den SWR ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt? Dann brauchen Sie sich um nichts kümmern, der Betrag wird automatisch zur angegebenen Fälligkeit vom Bankkonto abgezogen. Sollten Sie den SWR kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, so haben Sie 14 Tage (ab dem Tag des Rechnungsdatums) Zeit, um Restbeträge zu zahlen.Wurde bei der Jahresrechnung auch der Entlastungsbetrag im Sinne des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) bzw. des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) berücksichtigt?
Ja, die gesetzliche Entlastung wurde berücksichtigt. Eine detaillierte Aufstellung über die Berechnung haben wir für Sie ebenfalls beigefügt.In der Jahresabrechnung teilen die SWR den neuen Abschlag mit. Wie wird dieser festgelegt?
Der Abschlag berechnet sich auf Grundlage des Jahresverbrauchs im Kalenderjahr 2023 und den aktuell gültigen Preisen.Kann ich meinen Abschlag ändern?
Soll der Abschlag gesenkt werden, benötigen die SWR einen wichtigen Grund, um für Sie eine hohe Nachzahlung in der nächsten Abrechnung zu vermeiden bzw. auszuschließen. Eine Erhöhung des Abschlages hingegen kann ohne Angabe eines Grundes erfolgen. Am schnellsten geht die Abschlagsänderung elektronisch über unser Online-Serviceportal „VOLLbequem!“ unter www.vollbequem.de.Wie kann ich den SWR ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?
Verwenden Sie dazu einfach das Formular „SEPA-Lastschriftmandat erteilen“. Dieses ist elektronisch im Downloadcenter auf der Internetseite der SWR unter www.stw-riesa.de/kundenservice/downloadcenter/ verfügbar (unter „Produkte, Förderprogramme, Formulare“).Wo finde ich Tipps, um mögliche Energie-Einsparpotenziale zu erkennen?
Auf unserer Internetseite unter www.stw-riesa.de/energieeffizienz haben wir Informationen zusammengestellt, wie ein möglichst ressourcen- und umweltschonender Umgang mit Energie gelingen kann.Unser Kundenserviceteam steht Ihnen bei Fragen rund um die Jahresverbrauchsabrechnung zur Verfügung:
- im Rahmen unserer Öffnungszeiten im Kundenzentrum
- über unser Online-Serviceportal unter www.vollbequem.de
- telefonisch unter 03525 708 30 oder
- allgemein per E-Mail unter stadtwerke@stw-riesa.de