{"id":2409,"date":"2023-02-09T08:49:13","date_gmt":"2023-02-09T07:49:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stw-riesa.de\/?page_id=2409"},"modified":"2023-03-07T15:08:29","modified_gmt":"2023-03-07T14:08:29","slug":"ersatzversorgung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.stw-riesa.de\/privatkunden\/erdgas\/ersatzversorgung\/","title":{"rendered":"Ersatzversorgung"},"content":{"rendered":"
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Ersatzversorgung Erdgas<\/h1><\/div>[vc_column_text]Ersatzversorgung im Sinne des \u00a7 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) liegt vor, wenn Letztverbraucher \u00fcber das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Belieferung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Ersatzversorgung i.S.d. \u00a7 38 EnWG erfolgt maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung. F\u00fcr den Fall, dass die Stadtwerke Riesa GmbH den Letztverbraucher auch nach Ende der Ersatzversorgung beliefern, ohne dass ein schriftlicher Sonderkundenvertrag geschlossen wird, erfolgt die weitere Belieferung zu den hier genannten Preisen.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row ppi_row_padding=“ppi_remove_padding_top“][vc_column]

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