Abschl\u00e4ge & Zahlungsweise<\/h2><\/div>[vc_tta_accordion active_section=“0″ collapsible_all=“true“][vc_tta_section title=“Wann werden die Abschl\u00e4ge f\u00e4llig?“ tab_id=“1676970305943-69bb63ae-cdb7″][vc_column_text]Es gilt der jeweils 1. des Folgemonats als F\u00e4lligkeitstermin f\u00fcr Abschlagszahlungen. Damit liegen wir dem Wunsch vieler Kunden entsprechend weitgehend im Zeitraster der Lohnzahlungen von Firmen, den Zahlungen der Arbeits\u00e4mter und den Rentenzahlungen. F\u00fcr Sie hei\u00dft es au\u00dferdem: Erst Energie verbrauchen, dann zahlen.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=“Warum zahle ich anstatt 11 nun 12 Abschl\u00e4ge?“ tab_id=“1676970305951-f93a15bf-63f1″][vc_column_text]Die Abschlagszahlung im Januar ist neu – hier zahlen Sie bereits Ihren ersten Abschlag f\u00fcr das neue Jahr, somit werden die Jahreskosten auf 12 Monate verteilt. Bisher waren diese Jahreskosten nur auf 11 Monate aufgeteilt. Die Ma\u00dfnahme soll insbesondere vor \u00fcberraschenden Nachzahlungen sch\u00fctzen.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=“Wie wird die H\u00f6he der Abschlagsbetr\u00e4ge festgelegt?“ tab_id=“1676970399923-3ecb6ffa-2640″][vc_column_text]Die H\u00f6he des neuen Abschlags basiert auf dem Vorjahresverbrauch und auf den aktuellen Preisen. Bei Neukunden werden Werte vergleichbarer Kunden zugrundegelegt. Sie k\u00f6nnen jederzeit mit uns eine Zwischenablesung vereinbaren bzw. eine Selbstablesung vornehmen, um die Angemessenheit Ihres Abschlags zu \u00fcberpr\u00fcfen.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=“Kann ich meinen Abschlag \u00e4ndern?“ tab_id=“1676970401264-dacf8952-53b5″][vc_column_text]Sie k\u00f6nnen den Abschlag ohne Angabe eines Grundes erh\u00f6hen. Wenn Sie Ihren Abschlag senken wollen, m\u00fcssen Sie dies begr\u00fcnden, damit es im Rahmen der Jahresrechnung nicht zu einer hohen Nachzahlung kommt. Zum Beispiel ist der Auszug eines Mitbewohners ein Grund, weil Sie dadurch weniger Energie verbrauchen. Anhand von Zwischenablesungen kann der eventuell gesunkene Verbrauch nachvollzogen werden.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=“Welche Zahlungsweise empfehlen die Stadtwerke Riesa?“ tab_id=“1676970438542-d4dd9223-93b6″][vc_column_text]Wir empfehlen Ihnen die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat. Damit sparen Sie viel Zeit und Aufwand. Nutzen Sie unser Formular, um uns dieses zu erteilen (erh\u00e4ltlich im Kundenzentrum und auf unserer Internetseite). Sie k\u00f6nnen es jederzeit widerrufen.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=“Wie kann ich den SWR eine Einzugserm\u00e4chtigung erteilen?“ tab_id=“1676970461606-cbd6f13c-2990″][vc_column_text]Sie k\u00f6nnen uns schriftlich per Post oder pers\u00f6nlich in unserem Kundenzentrum eine Einzugserm\u00e4chtigung erteilen. Am besten Sie nutzen dazu unsere vorgefertigten Formulare – erh\u00e4ltlich im Kundenzentrum und in der Rubrik\u00a0Downloadcenter<\/a>.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=“Wie reagieren die SWR auf Zahlungsverzug?“ tab_id=“1676970495876-45879010-81cf“][vc_column_text]Unsere erste Reaktion auf ein Zahlungsvers\u00e4umnis ist eine kostenpflichtige Mahnung, welche in der Regel sieben Tage nach F\u00e4lligkeit des Abschlages bzw. der Rechnung ergeht. Bei weiterer Nichtzahlung folgt nach 30 Tagen der Sperrauftrag. Ist nach weiteren drei Tagen keine Zahlung erfolgt, wird die Versorgung eingestellt. Sowohl f\u00fcr den Sperrauftrag, als auch f\u00fcr die Sperrung\/Entsperrung fallen Kosten an. Lassen Sie es nicht soweit kommen! Sprechen Sie uns rechtzeitig an, um mit Ihnen gemeinsam eine L\u00f6sung zu suchen.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][\/vc_tta_accordion]