{"id":5847,"date":"2023-06-15T10:32:10","date_gmt":"2023-06-15T08:32:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stw-riesa.de\/?p=5847"},"modified":"2023-10-10T10:32:49","modified_gmt":"2023-10-10T08:32:49","slug":"balkonkraftwerk-fragen-und-antworten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stw-riesa.de\/stadtwerke-riesa\/nachrichten\/aktuelles\/2023\/balkonkraftwerk-fragen-und-antworten\/","title":{"rendered":"Balkonkraftwerk \u2013 Fragen und Antworten"},"content":{"rendered":"Viele Menschen denken derzeit dar\u00fcber nach, eine sogenannte Balkon-Photovoltaikanlage, kurz Balkon-PV-Anlage genannt, zu installieren. Diese Anlagen sind auch unter weiteren Namen, wie steckerfertige PV-Anlage, Plugin-PV oder Mini-PV-Anlage bekannt. Beim Erwerb und Betrieb dieser Anlagen gibt es doch mehrere Dinge zu beachten. Antworten zu einigen der h\u00e4ufigsten Fragen finden Sie hier:\r\n
Eine Balkon-PV-Anlage ist eine kleine Solaranlage, die aus einem oder wenigen Solarmodulen und einem Wechselrichter bis aktuell max. 600 Watt besteht. Sie kann direkt an den Wohnungsstromkreis angeschlossen werden.<\/p>\r\n
Als Anlagenbetreiber m\u00fcssen Sie Ihre Anlage beim zust\u00e4ndigen Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur anmelden. F\u00fcr die Anmeldung bei uns, der Stadtwerke Riesa GmbH, gibt es ein vereinfachtes Formular f\u00fcr steckerfertige Solaranlagen. Dieses befindet sich auf unserer Website unter www.stw-riesa.de. Die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nehmen Sie ebenfalls im Internet vor. Die Anmeldungen des Anlagenbetreibers, der Anlage und ggf. des Speichers sowie jegliche \u00c4nderungen m\u00fcssen innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme bzw. \u00c4nderung gemeldet werden. Dies gilt f\u00fcr s\u00e4mtliche EEG-Anlagen.<\/p>\r\n
Grunds\u00e4tzlich haben Anlagenbetreiber die M\u00f6glichkeit, die ben\u00f6tigten Wechselrichter f\u00fcr ihre Mini-PV-Anlagen im station\u00e4ren oder Online-Handel zu erwerben. Aktuell werden allerdings vielfach Wechselrichter ohne CE-Kennzeichen vertrieben. Diese sind rechtlich unzul\u00e4ssig und potentiell gef\u00e4hrlich, da sie oft nicht den technischen Anforderungen entsprechen. Deshalb ist beim Kauf eines Wechselrichters u.a. darauf zu achten, dass das Produkt mit einem CE-Kennzeichen versehen ist. Au\u00dferdem muss eine deutschsprachige Bedienungsanleitung vorliegen und der Steckertyp muss in Deutschland verwendbar sein. Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie beispielsweise auf der Homepage der Bundesnetzagentur oder bei den Verbraucherzentralen.<\/p>\r\n\r\n
Ein Balkonkraftwerk ist auch f\u00fcr \u00e4ltere H\u00e4user geeignet. F\u00fcr s\u00e4mtliche EEG-Anlagen gilt eine Anmeldefrist von vier Wochen nach Inbetriebnahme.
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