{"id":5877,"date":"2023-01-10T10:38:47","date_gmt":"2023-01-10T09:38:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stw-riesa.de\/?p=5877"},"modified":"2023-10-10T10:39:25","modified_gmt":"2023-10-10T08:39:25","slug":"jahresabrechnung-faq-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stw-riesa.de\/stadtwerke-riesa\/nachrichten\/aktuelles\/2023\/jahresabrechnung-faq-3\/","title":{"rendered":"Jahresabrechnung \u2013 FAQ"},"content":{"rendered":"

Tausende Z\u00e4hlerst\u00e4nde wurden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Riesa GmbH (SWR) in den vergangenen Wochen bearbeitet und abgeglichen. Die SWR bedanken sich bei allen Kundinnen und Kunden f\u00fcr die Meldung der Z\u00e4hlerst\u00e4nde. Anfang Februar werden nun die Jahresabrechnungen verschickt. In diesem Zusammenhang beantworten wir heute die h\u00e4ufigsten Kundenfragen.<\/strong><\/h4>\r\n\u00a0<\/strong>\r\n\r\n \r\n

Auf der Rechnung ist ein Z\u00e4hlerstand angegeben, welcher von dem abweicht, der auf der Ablesekarte eingetragen wurde. Wie ist das m\u00f6glich?<\/strong><\/h4>\r\nDer Stichtag f\u00fcr die Verbrauchsabrechnung war der 31.12.2022. Der Stichtag f\u00fcr die Z\u00e4hlerablesung war der 14.12.2022. Ihr Verbrauch wird entsprechend der zeitlichen Abweichung hochgerechnet \u2013 ein Vorgehen, das die SWR seit jeher praktizieren und auf das Verlass ist.\r\n\r\n \r\n

Meine <\/strong>Jahresrechnung ergibt ein Guthaben. Wie bekomme ich mein Geld?<\/strong><\/h4>\r\nAuf Ihrer Rechnung erkennen Sie ein Guthaben an einem negativen Vorzeichen. Die SWR erstatten Ihnen das Guthaben ausschlie\u00dflich per \u00dcberweisung (keine Barauszahlung). Dazu ben\u00f6tigen die SWR die Bankverbindung des Kunden. Liegt die Bankverbindung den SWR vor, erfolgt die Auszahlung automatisch auf das hinterlegte Konto, andernfalls teilen Sie uns diese mit Kundenummer und Rechnungseinheit bitte schriftlich mit.\r\n\r\n \r\n

Die Jahresabrechnung ergibt einen nachzuzahlenden Restbetrag. Was muss ich tun?<\/strong><\/h4>\r\nSie haben den SWR ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugserm\u00e4chtigung) erteilt? Dann brauchen Sie sich um nichts k\u00fcmmern, der Betrag wird automatisch zur angegebenen F\u00e4lligkeit vom Bankkonto abgezogen. Sollten Sie den SWR kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, so haben Sie 14 Tage (ab dem Tag des Rechnungsdatums) Zeit, um Restbetr\u00e4ge zu zahlen.\r\n\r\n \r\n

In der Jahresabrechnung teilen die SWR den neuen Abschlag mit. Wie wird dieser festgelegt? Ber\u00fccksichtigen die SWR dabei die angek\u00fcndigten Preisbremsen bzw. -deckel?<\/strong><\/h4>\r\nJa, die seitens des Gesetzgerbers beschlossenen Vorgaben in Form des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) und des Erdgas-W\u00e4rme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) sind bereits bei der Ermittlung der Abschl\u00e4ge ber\u00fccksichtigt. Ansonsten berechnet sich der Abschlag auf Grundlage des Jahresverbrauchs im Kalenderjahr 2022 und den aktuell g\u00fcltigen Preisen. Auch die gesenkte Umsatzsteuer in H\u00f6he von 7 % wurde ber\u00fccksichtigt.\r\n\r\n \r\n

Kann ich meinen Abschlag \u00e4ndern?<\/strong><\/h4>\r\nSoll der Abschlag gesenkt werden, ben\u00f6tigen die SWR einen wichtigen Grund, um f\u00fcr Sie eine hohe Nachzahlung in der n\u00e4chsten Abrechnung zu vermeiden bzw. auszuschlie\u00dfen. Halten Sie dazu bitte Ihren aktuellen Z\u00e4hlerstand bereit. Eine Erh\u00f6hung des Abschlages hingegen kann ohne Angabe eines Grundes erfolgen. Am schnellsten geht die Abschlags\u00e4nderung elektronisch \u00fcber unser Online-Serviceportal \u201eVOLLbequem!\u201c<\/a>.\r\n\r\n \r\n

Wie kann ich den SWR ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?<\/strong><\/h4>\r\nVerwenden Sie dazu einfach das Formular \u201eSEPA-Lastschriftmandat erteilen\u201c. Dieses ist elektronisch im Downloadcenter<\/a> verf\u00fcgbar oder wird auf Wunsch per Post an Sie versandt.\r\n\r\n \r\n

Wie wird mit der Dezember-Soforthilfe f\u00fcr Gas- und Fernw\u00e4rmekunden umgegangen?<\/strong><\/h4>\r\nGas: <\/em>Im Dezember 2022 verzichtete die SWR auf die Zahlung des Abschlages f\u00fcr Erdgas. Damit erhielten die Kunden eine sofortige Entlastung. Da der Abschlag und der individuell f\u00fcr den einzelnen Kunden berechnete Entlastungsbetrag abweichend sein k\u00f6nnen, erfolgt mit der Jahresrechnung die genaue Abrechnung.\r\n\r\nFernw\u00e4rme: <\/em>Noch im Dezember 2022 erhielten die Kunden die Dezemberhilfe mit einer separaten Gutschrift ausgezahlt.\r\n\r\n\u00a0<\/em>\r\n

Die Preise f\u00fcr Energie sind deutlich gestiegen. Wo finde ich Tipps, um m\u00f6gliche Einsparpotenziale zu erkennen?<\/strong><\/h4>\r\n

Auf unserer Internetseite\u00a0<\/a>haben wir Informationen zusammengestellt, wie ein m\u00f6glichst ressourcen- und umweltschonender Umgang mit Energie gelingen kann.<\/p>\r\n\r\n

Unser Kundenserviceteam steht Ihnen bei Fragen rund um die Jahresverbrauchsabrechnung zur Verf\u00fcgung:<\/em>\r\n